Fachbereiche
IT – recht

IT-Recht steht für Informationstechnologierecht und befasst sich mit der rechtlichen Betrachtung von Sachverhalten aus der Informationstechnologie (IT). So umfasst das IT-Recht unter anderem das Vertragsrecht der Informationstechnologie (Vertragsgestaltung), das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, das Recht betreffend die Telekommunikation, das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologie (Verschlüsselungen, usw.), das Immaterialgüterrecht im Bereich der Informationstechnologie (Frage der Nutzungsrechte an Software, usw.)
Beratung IT – Recht |
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Prüfung der Voraussetzungen / Mindestangaben für die Betreibung einer Homepage |
Klärung der Urheberrechte im Rahmen der Erstellung einer Homepage |
Klärung der Nutzungsrechte bei der Softwareerstellung |
Beratung bei der Gestaltung von IT – Verträgen |
Vertragsgestaltung im IT – Recht |
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Anpassung und Überarbeitung bestehender IT-Verträge, Datenschutzbestimmungen, usw. |
Erstellung/Gestaltung von IT-Verträgen, Datenschutzdokumenten (Richtlinien, usw.), usw. |
Erstellung/Gestaltung von englischsprachigen IT-Verträgen, usw. |
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